Allgemeine Geschäftsbedingungen der Human Decision Design GmbH

Stand 14.08.2026

Teil A – Allgemeiner Teil

Gilt für sämtliche Vertragsbeziehungen mit der Human Decision Design GmbH (nachfolgend «HDD»), soweit die Teile B–F nichts Abweichendes regeln.

A1. Geltungsbereich und Definitionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Human Decision Design GmbH und ihren Vertragspartnern für:

  • Auftritte und Keynotes (Teil B)
  • Schulungen und Workshops (Teil C), unterschieden nach Privatkundschaft (Teil C.2) und Firmenkundschaft (B2B, Teil C.3);
  • elektronische Kommunikation im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen (Teil D);
  • den Kauf von Büchern, Lernmitteln und Unterlagen über den Onlineshop (Teil E);
  • Rechtsgeschäfte mit Lizenznehmern und Firmenkundschaft im Rahmen individueller Verträge (Teil F).

Es gelten folgende Definitionen: «Kundschaft» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die mit HDD einen Vertrag abschliesst. «Konsumentin/Konsument» bezeichnet Kundschaft, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. «Teilnehmende» bezeichnet natürliche Personen, die an einer Schulung, einem Workshop oder einem Auftritt teilnehmen. «Auftraggeberin/Auftraggeber» bezeichnet die Vertragspartnerin bzw. den Vertragspartner im Bereich Auftritte/Keynotes/Workshops sowie im Bereich B2B-Schulungen.

Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache. Massgebend ist ausschliesslich die deutsche Fassung dieser AGB; allfällige Übersetzungen dienen nur der Information und sind rechtlich nicht bindend.

Mit der Bestellung, Anmeldung, Buchung oder Nutzung der Leistungen von HDD erklärt sich die Kundschaft mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt, es sei denn, HDD stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu.

HDD kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung; für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Fassung.

A2. Vertragsabschluss

Angaben zu Produkten und Dienstleistungen auf der Website, im Onlineshop, in Factsheets oder in sonstigen Unterlagen dienen der Illustration und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft eine Bestellung, Anmeldung oder Buchung aufgibt und HDD den Eingang bestätigt. Die Bestätigung enthält keine Zusicherung der tatsächlichen Durchführbarkeit oder Lieferbarkeit; der Vertrag steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Liefer- bzw. Durchführungsmöglichkeit und der konkreten Preisangabe.

A3. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF). Für Konsumentinnen und Konsumenten publizierte Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kommt die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden sämtliche gegenüber HDD offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Ab Verzugseintritt schuldet die Kundschaft einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). HDD erhebt zudem eine Umtriebsentschädigung von CHF 25.– für die zweite Mahnung und CHF 50.– für die dritte Mahnung.

A4. Datenschutz

HDD bearbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragsabwicklung unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung, sowie, soweit anwendbar (insb. bei Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz in der EU), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der Datenbearbeitung, die Aufbewahrungsdauer, ein allfälliger Beizug von Auftragsbearbeitenden sowie die Rechte der betroffenen Personen sind in der separaten Datenschutzerklärung von HDD geregelt, welche integrierender Bestandteil dieser AGB ist und unter https://www.humandecisiondesign.com/datenschutz/ abrufbar ist.

Im Zusammenhang mit digitalen Veranstaltungen und E-Learning-Inhalten erhobene Nutzungsdaten (z. B. Nutzungsdauer, genutzte Inhalte) werden ausschliesslich zur Qualitätssicherung und Optimierung des Lernangebots verwendet und nicht zu Werbezwecken genutzt oder an Dritte weitergegeben.

Die Kundschaft erklärt sich mit dem Versand von Newslettern zu ähnlichen Leistungen einverstanden und kann jederzeit kostenlos widersprechen, insbesondere über den Abmeldelink in jeder E-Mail.

A5. Haftung und Gewährleistung

HDD haftet unbeschränkt für Schäden, die sie, ihre Mitarbeitenden oder ihre Hilfspersonen der Kundschaft absichtlich oder grobfahrlässig zufügen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HDD nur für direkte Schäden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Ergänzende, leistungsspezifische Gewährleistungsregelungen finden sich in den Teilen B–E. Ein dort vorgesehener Ausschluss oder eine Einschränkung der Gewährleistung gilt in jedem Fall nicht für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die im Rahmen von Auftritten, Keynotes, Schulungen, Workshops und Beratungsmandaten vermittelten Inhalte, Methoden und Empfehlungen von HDD dienen der Wissensvermittlung. Über deren Anwendung und Umsetzung entscheidet die Kundschaft in eigener Verantwortung. HDD haftet nicht für Erfolg oder Misserfolg der Anwendung, für damit erzielte oder ausgebliebene Ergebnisse oder für darauf gestützte Entscheide der Kundschaft; vorbehalten bleiben Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

A6. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Sämtliche im Rahmen von Auftritten, Keynotes, Schulungen, Workshops, Beratungsmandaten, der Online-Plattform oder von E-Learnings vermittelten Inhalte (u. a. Präsentationen, Unterlagen, Videos, Audioaufnahmen, Skripte, Unterrichtsmaterial) stehen im Eigentum von HDD bzw. der jeweils berechtigten Person und sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Nutzung wird kein Recht übertragen, das über den vereinbarten Bildungs- bzw. Veranstaltungszweck zur rein persönlichen Nutzung hinausgeht.

Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks, bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von HDD. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Vorbehalten bleibt in jedem Fall die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens sowie einer Konventionalstrafe von bis zu CHF 10’000.– pro Verstoss; eine allfällige richterliche Herabsetzung einer übermässigen Konventionalstrafe (Art. 163 Abs. 3 OR) bleibt vorbehalten.

Das «HUMAN DECISION DESIGN MODELL®» ist eine geschützte Bild- und Wortmarke. Die kommerzielle Nutzung der Marke sowie damit zusammenhängender Inhalte ist nur im Rahmen einer ausdrücklichen Lizenzvereinbarung gestattet. Bei unbefugter Nutzung, auch in abgewandelter Form, behält sich HDD die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens sowie einer Konventionalstrafe von bis zu CHF 25’000.– vor; eine allfällige richterliche Herabsetzung bleibt vorbehalten.

A7. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Im Rahmen von Auftritten, Keynotes, Schulungen und Workshops können durch HDD Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass solche Aufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken von HDD verwendet werden dürfen, sofern nicht vorgängig schriftlich widersprochen wird. Aufnahmen, die einzelne Personen erkennbar in den Mittelpunkt stellen, werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.

A8. Minderjährige

Personen unter 18 Jahren benötigen für eine Anmeldung zu oder Teilnahme an Leistungen von HDD die vorgängige Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung.

A9. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB sowie der Preise werden in geeigneter Form, insbesondere auf der Website von HDD, veröffentlicht und gelten ab Inkrafttreten für neu abgeschlossene Verträge. Individuelle, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien.

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen HDD bzw. einer von ihr beauftragten Person und der Kundschaft ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrecht, CISG) wird ausgeschlossen.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Firmenkundschaft (B2B) ist ausschliesslicher Gerichtsstand Aarau, Schweiz. Bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten (B2C) gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere derjenige am Wohnsitz der Konsumentin bzw. des Konsumenten (Art. 32 ZPO); diese Bestimmung geht abweichenden Regelungen in dieser AGB vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende, wirksame Regelung ersetzt.

Firmensitz, Kontaktangaben und Handelsregisterdaten von HDD (Impressum) finden sich unter https://www.humandecisiondesign.com/impressum/.

Teil B – Auftritte und Keynotes

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A.

B1. Buchung und Vertragsabschluss

Anfragen für Auftritte und Keynotes können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website erfolgen. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch HDD (Buchungsbestätigung) zustande.

Mit der Buchungsbestätigung wird das angefragte Datum und die Zeit des Auftrittes für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber reserviert; eine Doppelbuchung desselben Zeitraumes durch HDD erfolgt nicht.

B2. Honorar und Nebenkosten

Das Honorar richtet sich nach der individuellen Offerte bzw. Buchungsbestätigung und versteht sich, soweit nicht anders vermerkt, exklusive Mehrwertsteuer.

Reise-, Übernachtungs- und weitere notwendige Spesen werden, soweit nicht pauschal im Honorar enthalten, zusätzlich in Rechnung gestellt.

B3. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich erhebt HDD bei Auftritten und Keynotes keine Anzahlung. HDD behält sich jedoch vor, nach eigenem Ermessen eine Anzahlung von bis zu 50 % des Honorars bei Vertragsabschluss zu verlangen, etwa bei kurzfristigen Buchungen, erstmaliger Zusammenarbeit, hohem Auftragswert oder weitreichender Vorbereitungsarbeiten. Das Honorar ist nach Rechnungsstellung im Anschluss an den Auftritt zur Zahlung fällig. Im Übrigen gilt Ziff. A3.

B4. Absage durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber

Bei Absage durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber werden folgende Ansätze bezogen auf das vereinbarte Honorar fällig:

  • Absage bis 30 Tage vor dem Termin: 25 %
  • Absage 29–10 Tage vor dem Termin: 50 %
  • Absage 9-3 Tage vor dem Termin: 75 %
  • Absage 2-0 Tage vor dem Termin oder Nichtdurchführung ohne Absage: 100%

Bereits angefallene Kosten (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten, Druckkosten und dergleichen) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

B5. Verhinderung der Referentin / des Referenten

Ist die vorgesehene Referentin bzw. der vorgesehene Referent aus wichtigem Grund – insbesondere infolge Krankheit, Unfall, Todesfall im nahen persönlichen Umfeld, höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen – verhindert, informiert HDD die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis der Verhinderung und bemüht sich um eine gleichwertige Ersatzperson oder um eine Verschiebung des Termins. Ist beides nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet; weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers sind ausgeschlossen, vorbehalten bleiben Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

B6. Programm- und Inhaltsänderungen

HDD kann Inhalt, Ablauf und Form des Auftritts im Rahmen des vereinbarten Themas anpassen, sofern dies der Qualität der Veranstaltung dient und der Kern des vereinbarten Auftrags gewahrt bleibt.

B7. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen des Auftritts (inkl. Fotografie, Tonmitschnitt, Videoaufzeichnung und Livestreaming) durch die Auftraggeberin, den Auftraggeber, Teilnehmende oder Dritte sind ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von HDD nicht gestattet. Erteilt HDD ihre Zustimmung, sind Umfang, Zweck, Dauer und Reichweite der Nutzung vorgängig schriftlich zu vereinbaren; fehlt eine solche Vereinbarung, ist die Nutzung ausschliesslich für den internen Gebrauch der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers zulässig.

Als Gegenleistung für die Aufnahmeerlaubnis räumt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber HDD ein unentgeltliches, nicht ausschliessliches Recht ein, das erstellte Material für die eigene Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu nutzen; vorbehalten bleiben berechtigte Persönlichkeitsrechte einzelner erkennbar abgebildeter Personen gemäss Ziff. A7.

Bei unbefugten Aufnahmen oder einer Nutzung ausserhalb der vereinbarten Bedingungen kann HDD die Löschung des Materials verlangen sowie den Auftritt bei Zuwiderhandlung unterbrechen oder abbrechen; vorbehalten bleibt die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens.

Für eigene, von HDD in Auftrag gegebene Aufnahmen des Auftritts gilt Ziff. A7.

B8. Geistiges Eigentum

Es gilt Ziff. A6 sinngemäss. Die im Auftritt vermittelten Inhalte dürfen ohne schriftliche Zustimmung von HDD nicht in eigenen Schulungs- und Vortragsformaten oder in anderer Weise durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber weiterverwendet werden.

B9. Haftung

Es gilt Ziff. A5.

Teil C – Schulungen, Workshops und Beratungen

C1. Allgemeine Bestimmungen

C1.1 Ausschluss von Teilnehmenden

HDD kann Teilnehmende bei massiver Störung der Veranstaltung, widerrechtlichem, unsittlichem oder unmoralischem Verhalten oder bei Verletzung von Urheberrechten von der Teilnahme ausschliessen. Die vollen Kosten der Ausbildung sowie ein allfälliger weitergehender Schaden sind von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber oder der/dem betroffenen Teilnehmenden zu tragen.

C1.2 Versicherung

Für die Teilnahme an physischen Veranstaltungen ist der Abschluss geeigneter Unfall-, Haftpflicht- oder anderer notwendiger Versicherungen Sache der Teilnehmenden.

C1.3 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Es gilt Ziff. A7.

C1.4 Gewährleistung

HDD übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Lernerfolg. Bei nachweislich technischen Störungen auf Seiten von HDD, welche den Empfang digitaler Veranstaltungen erheblich beeinträchtigen, werden die Kosten anteilsmässig zurückerstattet. Die Störung ist unmittelbar während der Veranstaltung sowie zusätzlich per E-Mail an info@hddm.ch innert 5 Kalendertagen zu melden; eine spätere Reklamation wird nicht berücksichtigt. Vorbehalten bleibt in jedem Fall die Haftung gemäss Ziff. A5.

C2. Privatkundschaft (B2C)

HDD bietet Schulungen und Workshops an Privatkundschaft nur vereinzelt an. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A und C.1 und tragen den zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung.

C2.1 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch für den gewählten Kurs und die gesamte Kursdauer und ist verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

C2.2 Rücktritt / Umbuchung

Konsumentinnen und Konsumenten können eine Anmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn per E-Mail an info@hddm.ch kostenlos stornieren. Bei einem Rücktritt 2–13 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten fällig; bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird der volle Preis fällig.

Umbuchungen auf einen späteren Kurs sind bis 14 Tage vorher kostenlos möglich; danach wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.– fällig. Bei der Umbuchung wird der Preis der neuen Veranstaltung angewendet und eine allfällige Differenz gutgeschrieben bzw. nachbelastet.

Ein Austritt oder eine Umbuchung während einer bereits laufenden Ausbildung ist grundsätzlich nicht möglich; es besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Rückerstattung.

C2.3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu leisten. Es gelten die im Onlineshop unter «Zahlungsoptionen» angebotenen Zahlungsmittel.

C2.4 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten gilt Ziff. A9, insbesondere der zwingende Wohnsitzgerichtsstand.

C3. Firmenkundschaft (B2B)

Diese Bestimmungen gelten für Schulungen und Workshops mit Firmenkundschaft, Behörden und anderen juristischen Personen sowie mit Personen, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken handeln, und bilden den Hauptteil des Schulungsgeschäfts von HDD. Sie gelten ergänzend zu Teil A und C.1.

C3.1 Anmeldung / Buchung

Die Anmeldung bzw. Buchung erfolgt schriftlich oder elektronisch und ist mit Bestätigung durch HDD verbindlich.

C3.2 Absage / Verschiebung durch HDD

Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen Umständen, welche die Durchführung unzumutbar machen, ist HDD berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben sowie Inhalt, Form und Dozierende anzupassen. Absagen und Verschiebungen werden mindestens 5 Werktage vor Durchführung mitgeteilt. Bei definitiver Absage werden bereits bezahlte Kosten zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, vorbehalten bleiben Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

C3.3 Wechsel einzelner Teilnehmender

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber kann angemeldete Teilnehmende bis zum Kursbeginn jederzeit kostenlos durch andere Personen ersetzen; eine vorgängige Mitteilung an info@hddm.ch genügt. Die Anzahl der gebuchten Plätze bleibt davon unberührt.

C3.4 Terminverschiebung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber

Wünscht die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber eine Verschiebung des vereinbarten Durchführungstermins der gesamten Veranstaltung, ist dies bis 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin kostenlos möglich, sofern innert 6 Monaten ein Ersatztermin vereinbart wird. Bei einer Verschiebung 2–29 Tage vor dem ursprünglichen Termin wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.– fällig; bereits angefallene, nicht stornierbare Kosten (z. B. Reisekosten, Raummiete oder Druckkosten) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Kann kein Ersatztermin innert 6 Monaten vereinbart werden, gilt Ziff. C3.5.

C3.5 Rücktritt vom Gesamtauftrag durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber

Sagt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die gesamte Veranstaltung ersatzlos ab, gelten folgende Ansätze bezogen auf die vereinbarten Kosten:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor dem Termin: kostenlos
  • Rücktritt 29–15 Tage vor dem Termin: 50 %
  • Rücktritt 14-3 Tage vor dem Termin: 75 %
  • Rücktritt 2-0 Tage oder Nichtdurchführung ohne Absage: 100%
  • Bietet die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber anstelle einer ersatzlosen Absage einen Ersatztermin oder eine Ersatzveranstaltung an, gelten die vorstehenden Prozentsätze nicht. Erfolgt die Ankündigung weniger als 30 Tage vor dem Termin, wird der bisher entstandene Aufwand von HDD in Rechnung gestellt; andernfalls ist dies kostenlos.

    Ein Austritt oder eine Absage während einer bereits laufenden Ausbildung ist ausgeschlossen; es besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Rückerstattung.

    C3.6 Anpassungs- und Änderungswünsche am Inhalt

    Wünscht die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nach Vertragsabschluss eine inhaltliche Anpassung, Individualisierung oder wesentliche Änderung des vereinbarten Schulungs- oder Workshopinhalts, gilt dies als Zusatzleistung und wird nach Aufwand oder nach separater Offerte zusätzlich in Rechnung gestellt. Geringfügige Anpassungen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Themas (Aufwand kleiner 2 Stunden) sind davon ausgenommen.

    Teil D – Elektronische Kommunikation

    D1. Haftung bei elektronischer Kommunikation

    Beide Parteien sind für ihre eigene elektronische Kommunikation (u. a. E-Mail, Videokonferenz) verantwortlich und treffen angemessene Massnahmen, damit diese nach dem Stand der Technik sicher und fehlerfrei erfolgt. Soweit gesetzlich zulässig, schliessen beide Parteien die Haftung für Verluste oder Schäden aus, die im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation entstehen; vorbehalten bleiben Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Teil E – Onlineshop und physische Produkte

    E1. Angebot und Bestellung

    Auf der Website, im Onlineshop oder in Factsheets ausgeschriebene Produkte und Preise dienen der Illustration und sind unverbindlich; das Angebot steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe.

    Alle publizierten Verkaufspreise verstehen sich als Endpreise inklusive sämtlicher Steuern (insb. Mehrwertsteuer), zuzüglich Lieferkosten sowie eines Zuschlags von maximal CHF 12.– für Lieferungen ausserhalb der Schweiz; allfällige Einfuhrabgaben trägt in jedem Fall die Kundschaft. Bei publizierten Drucksachen behält sich HDD vor, andere Preise als im Buchhandel festzulegen; eine mögliche Differenz kann von der Kundschaft nicht geltend gemacht werden.

    Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft eine Bestellung aufgibt und HDD den Eingang per Bestellbestätigung anzeigt. Die Bestellbestätigung enthält keine Zusicherung der tatsächlichen Lieferbarkeit.

    E2. Lieferung

    HDD kommuniziert keine verbindlichen Liefertermine. Erfolgt die Lieferung nicht innert 30 Kalendertagen nach Bestelleingang, kann die Kundschaft vom Vertrag zurücktreten; bereits im Voraus bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber HDD bestehen nicht, vorbehalten Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Die Kundschaft ist für die Richtigkeit der Lieferadresse verantwortlich. Wird die Bestellung am vereinbarten Lieferort nicht entgegengenommen, kann HDD den Vertrag stornieren und der Kundschaft die entstandenen Liefer- und Bearbeitungskosten sowie einen allfälligen Wertverlust in Rechnung stellen.

    Die Kundschaft hat gelieferte Produkte unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Lieferschäden sowie falsche oder unvollständige Lieferungen sind innert 5 Kalendertagen ab Zustellung per E-Mail an info@hddm.ch zu melden.

    E3. Rücktritt

    Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte. Eine Änderung oder Stornierung kann HDD nach eigenem Ermessen akzeptieren, gegen eine Umtriebsentschädigung von mindestens CHF 25.– sowie einen allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte.

    E4. Rabatte

    Von HDD gewährte Rabatte können nur beansprucht werden, wenn sie direkt vergeben und mittels Rabattcode aktiviert wurden; eine Weitergabe der Codes ist nicht zulässig. Rabatte sind nicht kumulierbar. Zu viel bezogene oder ungerechtfertigt genutzte Rabatte werden korrigiert und/oder nachverrechnet.

    E5. Anwendbares Recht

    Für Lieferungen ins Ausland wird die Anwendung des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrecht, CISG) ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziff. A9.

    Teil F – Lizenznehmerinnen/Lizenznehmer und Firmenkundschaft

    F1. Verweis auf individuelle Verträge

    Bei Rechtsgeschäften mit Lizenznehmerinnen und Lizenznehmern (insb. Trainerinnen, Trainer und Coaches) sowie mit Firmenkundschaft im Bereich Unternehmensberatung und Workshops gelten die Bestimmungen der jeweils individuell abgeschlossenen Verträge (insb. Lizenzverträge und Beratungsmandate). Diese AGB gelten ergänzend, soweit die individuellen Verträge keine abweichenden Regelungen enthalten.

    F2. Verhältnis zur Kundschaft der Lizenznehmerin / des Lizenznehmers

    Für Produkte und Dienstleistungen, welche eine Lizenznehmerin bzw. ein Lizenznehmer anbietet, kommt der Vertrag zwischen der Lizenznehmerin bzw. dem Lizenznehmer und deren bzw. dessen Kundschaft zustande. HDD tritt in diesem Fall ausschliesslich als Dienstleisterin gegenüber der Lizenznehmerin bzw. dem Lizenznehmer auf, wird dadurch selbst nicht Vertragspartnerin der Kundschaft der Lizenznehmerin bzw. des Lizenznehmers und kann von dieser Kundschaft in keinem Fall zur Rechenschaft gezogen werden.